Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21681
OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10 (https://dejure.org/2013,21681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.08.2013 - 1 KN 238/10 (https://dejure.org/2013,21681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. August 2013 - 1 KN 238/10 (https://dejure.org/2013,21681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1a Abs. 2 S. 1 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 BauGB
    Planerische Reaktion einer Gemeinde auf konkrete Bauwünsche als hinreichendes Indiz für eine unzulässige Vorabbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planerische Reaktion einer Gemeinde auf konkrete Bauwünsche als hinreichendes Indiz für eine unzulässige Vorabbindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planerische Reaktion einer Gemeinde auf konkrete Bauwünsche als hinreichendes Indiz für eine unzulässige Vorabbindung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Planbedingte Nachteile sind regelmäßig in zumutbarer Weise vom Planbegünstigten zu tragen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2007 - 1 ME 102/07

    Anwendbarkeit der Grundsätze des § 46 Abs. 1 S. 2 Niedersächsische Bauordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10
    Zwar gebieten es § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO und § 3 Abs. 1 Satz 3 NBauO 2012 grundsätzlich, Stellplätze aus einem rückwärtigen, bislang ruhigen Grundstücksbereich nach Möglichkeit herauszuhalten (Senat, Beschl. v. 5.12.1995 - 1 M 7026/95 -, n.v. und vom 27.3.2007 - 1 ME 102/07 -, NdsVBl. 2007, 199 ff. = juris-Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10
    Dieser beinhaltet unter anderem, dass diejenigen, die durch einen Plan begünstigt werden, nach Möglichkeit auch die planbedingten Nachteile tragen sollen (Senat, Urt. v. 31.5.2005 - 1 KN 335/03 -, juris-Rn. 28; v. 17.11.2005 - 1 KN 127/04 -, juris-Rn. 32; vgl. auch Urt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 -, juris-Rn. 67).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 1 KN 127/04

    Einbeziehung eines Grundstücks in die Planungen für die Erschließung neuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10
    Dieser beinhaltet unter anderem, dass diejenigen, die durch einen Plan begünstigt werden, nach Möglichkeit auch die planbedingten Nachteile tragen sollen (Senat, Urt. v. 31.5.2005 - 1 KN 335/03 -, juris-Rn. 28; v. 17.11.2005 - 1 KN 127/04 -, juris-Rn. 32; vgl. auch Urt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 -, juris-Rn. 67).
  • VGH Bayern, 08.05.1981 - 1 II 78

    Bauleitplanung: Entwicklung des Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10
    Die Tatsache, dass ein Vorhaben, für das der Bebauungsplan Festsetzungen trifft, bereits vor dessen Aufstellung ausgeführt ist, schafft für sich keine unzulässige Vorabbindung des Plangebers (VGH München, Urt. v. 8.5.1981 - Nr. 1 II 78 -, BRS 38 Nr. 19.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2005 - 1 KN 335/03

    Abwägung; Ausgleichsmaßnahme; Grundsatz der Lastengleichheit; Privateigentum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 238/10
    Dieser beinhaltet unter anderem, dass diejenigen, die durch einen Plan begünstigt werden, nach Möglichkeit auch die planbedingten Nachteile tragen sollen (Senat, Urt. v. 31.5.2005 - 1 KN 335/03 -, juris-Rn. 28; v. 17.11.2005 - 1 KN 127/04 -, juris-Rn. 32; vgl. auch Urt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 -, juris-Rn. 67).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Für die Festsetzung der Parkplätze auf der Ostseite der Donzdorfer Straße spricht zunächst der Grundsatz, dass derjenige, der durch einen Plan begünstigt wird, nach Möglichkeit auch die planbedingten Nachteile tragen soll (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.08.2013 - 1 KN 238/10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2021 - 1 KN 150/19

    Gewerbegebiet; Industriegebiet; Sondergebiet; Trennungsgebot

    Die Gemeinde kann an sie herangetragene Planungswünsche zum Anlass nehmen, die städtebauliche Sinnhaftigkeit einer bestimmten Entwicklung zu prüfen und ggf. die nötigen Planungsschritte zu unternehmen (Senatsurt. v. 13.8.2013 - 1 KN 238/10 -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2015 - 3 S 160/15

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Anerkenntnis künftiger

    Das gilt umso mehr, als dieser Grundsatz auch beinhaltet, dass diejenigen, die durch einen Plan begünstigt werden, nach Möglichkeit auch die planbedingten Nachteile tragen sollen (OVG Niedersachsen, Urt. v. 13.8.2013 - 1 KN 238/10 - NordÖR 2013, 544; ähnlich: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 3.5.2007 - 10 D 129/05.NE - NZBau 2007, 500).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2023 - 1 MN 27/23

    Abwägung; Alternative; Alternativenprüfung; Bebauungsplan; Eigentum; Enteignung;

    Auf der Ebene des Bebauungsplans gilt wiederum der Grundsatz der Lastengleichheit, nach dem in der Abwägung zu prüfen ist, ob die planbedingten Nachteile nicht in zumutbarer Weise den Planbegünstigten - hier dem Beigeladenen - anstelle von unbeteiligten Dritten auferlegt werden können (vgl. Senatsurt. v. 13.8.2013 - 1 KN 238/10 -, juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 KN 69/21

    Abwägung; Abwägung (Eigentum); Außenbereich; Außenbereich im Innenbereich;

    Angesichts der Tatsache, dass die abweichende Vermessung - wenngleich die Ergebnisse mit Blick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden jedenfalls in Teilen durchaus sinnvoll gewesen sein mögen - von der Antragstellerin ausging und diese davon maßgeblich profitiert hat, entspricht es dem planerischen Grundsatz der Lastengleichheit, auch die durch die Abweichung entstandenen Lasten primär der Antragstellerin aufzuerlegen (vgl. dazu Senatsurt. v. 13.8.2013 - 1 KN 238/10 -, juris Rn. 30; Senatsbeschl. v. 28.4.2023 - 1 MN 27/23 -, ZfBR 2023, 584 = juris Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 44/21

    Baugebiet; Erforderlichkeit; Erschließung; Vorratsplanung;

    Der Umstand, dass ihre Nachbarn, die Eigentümer der unbebauten Flurstücke ... und ..., dieselbe Bauerwartung erhalten, ohne derzeit mit der Ausweisung von Verkehrsflächen belastet zu werden, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Lastengleichheit, nach dem diejenigen, die durch eine Planung begünstigt werden, nach Möglichkeit auch die planbedingten Lasten tragen sollen (vgl. dazu Senatsurt. v. 13.8.2013 - 1 KN 238/10 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht